Verbandssportgericht bestätigt Urteil im Fall TSV Hillerse

Berufung zurückgewiesen – sportgerichtliches Verfahren abgeschlossen

Das sportgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit den erheblichen Regelverstößen im Umfeld des TSV Hillerse und des JFV Kickers Hillerse-Leiferde-Volkse-Dalldorf ist abgeschlossen.

Das Verbandssportgericht des Niedersächsischen Fußballverbandes hatte ausschließlich über die Berufung des TSV Hillerse gegen eine der insgesamt fünf personenbezogenen Entscheidungen des Kreissportgerichts Gifhorn zu entscheiden. Die übrigen Teile des erstinstanzlichen Urteils waren bereits zuvor rechtskräftig geworden.

Diese Berufung wurde vollständig zurückgewiesen. Das Verbandssportgericht stellte ausdrücklich fest, dass die erstinstanzliche Verurteilung zu Recht erfolgt ist und auch die ausgesprochenen Sanktionen angemessen sind.

Damit sind nun auch die gegen diese Person verhängten Geldstrafen von 1.500 Euro in Vereinshaftung, die einjährige Sperre für sämtliche Funktionen sowie das einjährige Verbot der Ausübung eines Amtes bestätigt.

Der Vorstand des NFV-Kreises Gifhorn erklärt hierzu:

„Mit dieser Entscheidung ist ein für alle Beteiligten schwieriges und belastendes Verfahren abgeschlossen.

Der Kreisvorstand hatte die umfassende sportgerichtliche Aufklärung beantragt, nachdem erhebliche Unregelmäßigkeiten bekannt geworden waren. Ziel war es, die festgestellten Auffälligkeiten durch die unabhängige Sportgerichtsbarkeit vollständig prüfen und bewerten zu lassen.

Dies ist umfassend erfolgt. Das Kreissportgericht Gifhorn hat den komplexen Sachverhalt aufgearbeitet und insgesamt fünf personenbezogene Entscheidungen getroffen. Gegen eine dieser Entscheidungen wurde das vorgesehene Rechtsmittel eingelegt. Auch diese Entscheidung wurde anschließend durch eine unabhängige übergeordnete sportgerichtliche Instanz überprüft und vollumfänglich bestätigt.

Damit ist die sportrechtliche Bewertung des Sachverhalts abgeschlossen.

Die Entscheidungen der unabhängigen Sportgerichte und die darin festgestellten Verantwortlichkeiten bilden die maßgebliche Grundlage für die abschließende sportrechtliche Einordnung des Vorgangs.

Der NFV-Kreis Gifhorn dankt den beteiligten Sportgerichten für die sorgfältige und unabhängige Aufarbeitung des Sachverhalts.

Die ausgesprochenen Sanktionen und die Entscheidungen der unabhängigen Sportgerichte sprechen für sich.

Eine darüberhinausgehende öffentliche Bewertung wird der NFV-Kreis Gifhorn daher nicht vornehmen.“

NFV-Kreis Gifhorn
Der Kreisvorstand