Kreissportgericht entscheidet über erhebliche Regelverstöße im Umfeld des TSV Hillerse und des JFV Kickers

Urteil in den nicht angefochtenen Teilen rechtskräftig – Berufung gegen Punkt 3 eingelegt
Das Kreissportgericht des NFV-Kreises Gifhorn hat im Verfahren H8-2025/26 über erhebliche Regelverstöße im Umfeld des TSV Hillerse und des JFV Kickers Hillerse-Leiferde-Volkse-Dalldorf entschieden.
Gegen Punkt 3 des Urteils wurde Berufung eingelegt. Diese Entscheidung ist daher noch nicht rechtskräftig und wird nun durch die zuständige sportgerichtliche Instanz überprüft. Soweit das Urteil nicht angefochten wurde, ist es rechtskräftig.
Gegenstand des Verfahrens waren Handlungen mehrerer Vereinsangehöriger und Funktionsträger des TSV Hillerse sowie des JFV Kickers Hillerse-Leiferde-Volkse-Dalldorf. Dabei ging es insbesondere um Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung des DFBnet sowie bei vereinsbezogenen Spielberechtigungs- und Verwaltungsprozessen.
Das Verfahren war auf Antrag des Vorstands des NFV-Kreises Gifhorn eingeleitet worden. Im Zusammenhang mit einem vorausgegangenen Verfahren des Kreis-Jugendsportgerichts waren erhebliche Zweifel an der Richtigkeit von Angaben, Erklärungen und Eintragungen im DFBnet entstanden. Der Kreisvorstand hatte daraufhin eine umfassende sportgerichtliche Aufklärung beantragt.
Nach den Feststellungen des Kreissportgerichts wurden unter anderem unzutreffende Benutzerdaten verwendet, Spielberichte und Spielberechtigungsdaten unzulässig verändert, Zugangsdaten weitergegeben sowie Passanträge ohne die erforderlichen Zustimmungen bearbeitet.
Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Aufklärung der Vorgänge durch unzutreffende, unvollständige oder verspätete Angaben gegenüber der Sportgerichtsbarkeit erheblich erschwert wurde.
Das Kreissportgericht bewertete das Verhalten mehrerer Beteiligter als Verstöße gegen die Grundsätze des Fair Play sowie gegen die Satzungen und Ordnungen des Niedersächsischen Fußballverbandes.
Gegen insgesamt fünf Personen wurden in dem erstinstanzlichen Urteil unterschiedliche sportrechtliche Sanktionen ausgesprochen. Zu den verhängten beziehungsweise beantragten Maßnahmen gehören Geldstrafen, einjährige Funktionssperren, befristete Verbote der Ausübung von Ämtern sowie Anträge auf zeitlich begrenzte Ausschlüsse aus dem Verband.
Die Entscheidungen gegen vier der betroffenen Personen wurden nicht angefochten und sind rechtskräftig. Die Berufung richtet sich ausschließlich gegen die in Punkt 3 des Urteils getroffene Entscheidung gegen eine weitere Person.
Die angefochtene Entscheidung betrifft eine Person, die zum maßgeblichen Zeitpunkt auch eine Funktion innerhalb des NFV-Kreises Gifhorn ausgeübt hat. Über die sportrechtliche Bewertung und die ausgesprochenen Sanktionen entscheidet nun die zuständige Berufungsinstanz.
Die Kosten des erstinstanzlichen sportgerichtlichen Verfahrens wurden dem TSV Hillerse auferlegt.
Der Vorstand des NFV-Kreises Gifhorn erklärt hierzu:
„Die Integrität des sportlichen Wettbewerbs und die Verlässlichkeit der digitalen Verbands-, Spiel- und Spielberechtigungsverwaltung sind unverzichtbare Grundlagen des organisierten Fußballs.
Verstöße gegen unsere Satzungen und Ordnungen müssen unabhängig von Verein, Funktion, persönlicher Stellung oder früheren Verdiensten konsequent aufgeklärt und sportrechtlich bewertet werden.
Nachdem die Auffälligkeiten bekannt geworden waren, hat der Kreisvorstand deshalb selbst die Einleitung eines umfassenden sportgerichtlichen Verfahrens beantragt.
Das Urteil zeigt in seinen inzwischen rechtskräftigen Teilen, dass auch komplexe und umfangreiche Sachverhalte durch die unabhängige Sportgerichtsbarkeit sorgfältig, konsequent und ohne Ansehen der beteiligten Personen aufgearbeitet werden.
Gleichzeitig respektiert der Kreisvorstand das Recht aller Verfahrensbeteiligten, sportgerichtliche Entscheidungen mit den nach der Rechts- und Verfahrensordnung vorgesehenen Rechtsmitteln überprüfen zu lassen. Die Bewertung des angefochtenen Teils des Urteils und die Entscheidung über die Berufung obliegen ausschließlich der zuständigen sportgerichtlichen Instanz.“
Der NFV-Kreis Gifhorn dankt dem Vorsitzenden und den Beisitzern des Kreissportgerichts für die umfassende, sachliche und unabhängige Bearbeitung des erstinstanzlichen Verfahrens.
Die Entscheidung über persönliche Verantwortlichkeit, Schuld und Strafmaß oblag ausschließlich der unabhängigen Sportgerichtsbarkeit. Der Kreisvorstand respektiert die rechtskräftigen Teile des Urteils und wird die sich daraus ergebenden Konsequenzen konsequent umsetzen.
Zum Gegenstand und zu den Inhalten des laufenden Berufungsverfahrens wird der Kreisvorstand keine öffentliche Bewertung abgeben und das Ergebnis der sportgerichtlichen Überprüfung nicht vorwegnehmen. Nach Abschluss des Berufungsverfahrens wird der NFV-Kreis Gifhorn über dessen Ausgang informieren.
Die Veröffentlichung dieser Pressemitteilung dient der transparenten Information der Vereine und der Öffentlichkeit über den bisherigen Stand des Verfahrens und das Handeln der zuständigen Verbandsorgane.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und mit Blick auf die im Verfahren ebenfalls berührten Belange minderjähriger Spielerinnen und Spieler wird der NFV-Kreis Gifhorn keine weitergehenden personenbezogenen Einzelheiten veröffentlichen.
NFV-Kreis Gifhorn
Der Kreisvorstand