Sportgerichtsurteil nach Gewaltvorfall bei Kinderfußballfestival der G-Junioren

Kreisjugendsportgericht verhängt Sperr- und Geldstrafen

Bei einem Kinderfußballfestival der G-Junioren am 16.09.2023 in Seershausen kam es zu einem Flaschenwurf eines Zuschauers (Vater eines G-Jugendlichen Spielers des Vereines MTV Gifhorn) gegen den Trainer der der JSG Wahrenholz/Schönewörde.

Das Kreisjugendsportgericht des NFV Kreis Gifhorn sprach nach einer mündlichen Verhandlung am 02.11.2023 folgende Sperr- und Geldstrafen aus:

1. Der MTV Gifhorn wird wegen sportwidrigem Verhalten von Anhängern mit einer Geldstrafe im hohen dreistelligen Bereich belegt. Der Verein hat das Verschulden seiner Anhänger in gleichem Umfang zu vertreten, wie sein eigenes Verschulden.

Das Kreisjugendsportgericht stellte fest, dass für einen tätlichen Angriff eines Zuschauers auch die Maximalstrafe von 1.000 Euro möglich gewesen wäre. Der Trainer des MTV Gifhorn hat sich schon während der Veranstaltung von der Tat und dem Zuschauer distanziert und sich bei den Beteiligten entschuldigt. Zusätzlich hat der MTV Gifhorn ein Platzverbot für alle Heimspielstätten gegenüber dem Täter ausgesprochen und ist in der Umsetzung weiterer interner Maßnahmen für Übungsleiter und Spielregeln für Eltern/Zuschauer. Dieses wird vom Kreisjugendsportgericht als strafmildernd gewertet.

2. Da der Zuschauer des MTV Gifhorn noch im Besitz eines Spielerpasses ist, derzeit aber nicht selbst aktiv spielt, wird er zusätzlich mit einer Gesamtspielsperre von 12 Monaten für alle Spiele belegt. Das Kreisjugendsportgericht spricht damit die Höchststrafe aus, die allein durch die Tätlichkeit geahndet werden kann.

3. Die JSG Seershausen/Müden wird für die Nichteinhaltung der Pflichten des Platzvereins mit einer Geldstrafe im mittleren zweistelligen Bereich belegt. 

Der Platzverein ist für Ruhe und Ordnung auf dem Platz vor, während und nach dem Spiel verantwortlich und hat für einen notwendigen Schutz aller Beteiligten zu sorgen. Das Kreisjugendsportgericht berücksichtigte einen geringen Schuldgrad bei fahrlässigem Handeln.

Die Verfahrenskosten werden zusätzlich vom MTV Gifhorn getragen.