Protest gegen die Wertung des Relegationsspieles zum Verbleib in der 1. Kreisklasse nicht stattgegeben

Das Kreissportgericht sieht keinen Regelverstoß des Schiedsrichters und keine offensichtliche Benachteiligung einer Mannschaft

 

Der Protest des TuS Neudorf-Platendorf gegen die Wertung des Relegationsspieles zum Verbleib in der 1. Kreisklasse zwischen dem TuS Neudorf-Platendorf und dem SV Wagenhoff am 23.06.2024, Endstand 7:8 nach Elfmeterschießen, hat keinen Erfolg. 

Der Schiedsrichter hatte im Elfmeterschießen zur Spielentscheidung nach gespielten 120 Spielminuten (reguläre Spielzeit + Verlängerung) nach fünf Schützen pro Mannschaft dieselben Schützen noch einmal antreten lassen. 

Regel 10 der DFB-Fußballregeln (Bestimmung des Spielausgangs) besagt zwar, dass jeder Elfmeter von einem anderen Spieler ausgeführt werden muss und ein Spieler erst ein zweites Mal antreten darf, wenn alle am Elfmeterschießen teilnahmeberechtigten Spieler einen Elfmeter ausgeführt haben”, öffnet jedoch unter Pkt. 3 mit dem Satz “das Elfmeterschießen folgt nach dem Spiel gemäß den entsprechenden Spielregeln, sofern keine anderslautenden Regelungen gelten” die Möglichkeit abweichende Regelungen durch die Spielinstanz festzulegen. 

In der Spielausschreibung des NFV Kreis Gifhorn ist dazu unter Pkt. 3.13 geregelt: “Es treten fünf Spieler zum Elfmeterschießen an, steht es dann noch unentschieden wird bis zur Entscheidung weiter geschossen.” 

Auch wenn nach Intention des Kreisspielausschusses entsprechender Passus in der Spielausschreibung nicht die Durchführungsbestimmungen der Regel 10 vom Grundgehalt her verändern sollte, lässt die in Pkt. 3.13 genannte Formulierung aber den Schluss zu, dass eben über die gesamte Dauer des Elfmeterschießens nur fünf Spieler zugelassen (teilnahmeberechtigt) sind und eben diese nach je fünf geschossenen Elfmetern erneut schießen müssen. Der mit der Spielleitung beauftragte Schiedsrichter hat sich im Vorfeld der Spielleitung mit genannter Ausschreibung beschäftigt und die in Pkt. 3.13 genannte Formulierung als erlaubte Abweichung zu den Durchführungsbestimmungen der Regel 10 interpretiert. 

Das Kreissportgericht kann nach Würdigung der Gesamtumstände hier keinen Regelverstoß des Schiedsrichters erkennen und wertet die in Pkt. 3.13 der Spielausschreibung des NFV Kreis Gifhorn genannte Formulierung als durch die in Regel 10 Pkt. 3 erlaubte anderslautende Regelung der Regel 10. 

Darüber hinaus hätte ein etwaiger Regelverstoß eine offensichtliche Benachteiligung einer Mannschaft nach sich ziehen müssen. Diese Benachteiligung hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Niederlage der Mannschaft führen müssen. Hier ist in der Beurteilung ein enger Maßstab anzulegen. Auch diese offensichtliche Benachteiligung sieht das Kreissportgericht als nicht gegeben, da dieselben Schützen beider Mannschaften erneut antreten mussten und so für beide Mannschaften exakt dieselben Bedingungen vorherrschten. Im Falle eines vorliegenden Regelverstoßes (wie oben beschrieben nicht gegeben) wäre so keine Mannschaft durch den Schiedsrichter benachteiligt worden. 

Aufgrund entsprechender Zustellungs- und Einspruchsfristen wurde das Relegationsspiel unbeachtet des nun vorliegenden Urteils des Kreissportgerichtes am kommenden Samstag, den 29.06.2024 um 15:00 Uhr in Triangel neu angesetzt. Sollte der TuS Neudorf-Platendorf keinen Einspruch gegen das Urteil einlegen oder dieser beim Bezirkssportgericht keinen Erfolg haben, so wäre der Ausgang des Wiederholungsspieles kommenden Samstag irrelevant. Sollte der TuS Neudorf-Platendorf vereinsseitig auf Rechtsmittel verzichten wollen, so wäre auch ein (kostenfreier) Nichtantritt beim Wiederholungsspiel am Samstag möglich. Gültige Satzungen- und Ordnungen lassen keine anderen Verfahrensweisen zu. 

Update, 28.06.2024, 10:45 Uhr: Der TuS Neudorf-Platendorf teilt mit, dass er keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Kreissportgerichtes einlegen und zum Wiederholungsspiel nicht antreten wird. Das Ergebnis des Wiederholungsspieles wäre nur in dem Fall relevant, sollten Rechtsmittel beim Bezirkssportgericht Erfolg haben. Nach Rechtskraft des Urteiles wird das Spiel wie ursprünglich mit 8:7 nach Elfmeterschießen für den SV Wagenhoff gewertet.